AGB

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die über den Online-Shop des Modular Festival / Stadtjugendring Augsburg KdöR (im Folgenden: Modular Festival) abgeschlossenen Verträge zwischen dem Kunden und Modular Festival . Die AGB gelten insbesondere auch für sämtliche Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf oder dem Verkauf von Merchandise-Artikeln, sonstigen Waren oder dem Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen von Dritten.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1

Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

1.1.1

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.1.2

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.2

Vertragssprache ist Deutsch.

1.3

Modular Festival beauftragt den Ticketdienstleister tickettoaster GmbH, Motzstraße 1, 34117 Kassel mit dem Verkauf der Veranstaltungstickets für das Modular Festival 2023 auf dessen Portal.

2. Zustandekommen des Vertrages

Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ gibt der Endkunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Tickets und/oder Produkte ab. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Endkunde durch Bestätigung der entsprechenden Checkbox diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat. Dieses Angebot wird durch den Versand einer Bestellbestätigung per E‑Mail angenommen.

3. Preise / Zahlungsbedingungen

3.1

Alle ausgewiesenen (Kauf-)Preise stellen Gesamtpreise dar – d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich anfallender Umsatzsteuer. Der Gesamtpreis für Eintrittskarten setzt sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühren und ggfs. sonstiger Gebühren (z.B. Systemgebühr, ÖPNV-Gebühren), jeweils inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zusammen.

4. Personalisierung von Eintrittskarten

4.1

Beim Verstoß gegen die nachgenannten Bedingungen hat Modular Festival  das Recht, den Zutritt zu der Veranstaltung ersatzlos zu verweigern.

4.2

Voraussetzung für den Veranstaltungsbesuch ist daher, dass der Besucher das mit seinem Vor- und Zunamen versehene Ticket vorlegt. Modular Festival gewährt nur dem Kunden bzw. Ticketinhaber, der die Tickets bei tickettoaster bezogen hat und durch einen Namensaufdruck und/oder sonstige (elektronische) Merkmale auf dem Ticket identifizierbar ist und/oder gegenüber einem Zweiterwerber, der nach Ziffer 8.3 Tickets zulässig erworben hat, ein Besuchsrecht (“Besuchsrecht”). In diesem Fall muss das Ticket umpersonalisiert werden (siehe 5.3).

4.3

Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde jeweils einen gültigen zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich zu führen und auf Verlangen des jeweiligen Veranstalters und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Tickets, die unter Verstoß gegen Ziff. 8.2 auf von kauf mich oder dem jeweiligen Veranstalter nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht und können Rechtsfolgen nach Ziffer 8.4, insbesondere 8.4.3 (Vertragsstrafe) auslösen. Modular Festival wird auch dann von ihrer Leistungspflicht frei, wenn der Ticketinhaber kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat.

5. Weitergabe und Weiterverkauf von Tickets

5.1.

Zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und von Ticketspekulation, zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung und zur Durchsetzung von Besuchsverboten, liegt es im Interesse von Modular Festival und der Besucher, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

5.2.

Der Verkauf von Tickets durch tickettoaster erfolgt ausschließlich und bis zur jeweils festgesetzten Höchstbestellmenge zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Ticketerwerber. Der gewerbliche und/oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets durch den Ticketerwerber ist untersagt. Dem Ticketerwerber ist es insbesondere untersagt,

– 5.2.1 Tickets bei Auktionen oder Internetversteigerungen (z.B. eBay) zum Kauf anzubieten;
– 5.2.2 Tickets zu einem höheren als den auf der Karte ausgewiesenen Preis anzubieten oder weiterzuverkaufen; ein Preisaufschlag von bis zu 25% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
– 5.2.3 Tickets gewerblichen und/oder kommerziellen Wiederverkäufern und/oder Tickethändlern anzubieten, diesen zu verkaufen oder weiterzugeben;
– 5.2.4 Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Modular Festival kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.
– 5.2.5 Die jeweils festgelegte maximale Bestellmenge an Tickets pro Person zu umgehen oder zu überschreiten.

5.3. 

Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Ticketerwerbers, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 5.2 vorliegt.

Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag (und damit auch das gemäß Ziffer 4 personalisierte Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Besuchervertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt.

Dieser Eintritt setzt die Zustimmung von Modular Festival voraus, die hiermit unter den im Folgenden genannten Bedingungen vorab erteilt wird, wenn:
– Im Falle von Tickets, welche gem. Ziff 4.2 durch Aufdruck mit dem Vor- und Zunamen des Besuchers versehen sind, von der offiziellen Möglichkeit zur Umschreibung auf eine andere Person Gebrauch gemacht wird (Umpersonalisierung durch tickettoaster). Diese Möglichkeit bietet der Ticketdienstleister tickettoaster. Einzelheiten hierzu und die Höhe der hierbei anfallenden Gebühren werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Die Übertragung einzelner Rechte aus dem Besuchervertrag, insbes. des Besuchsrechts, ist bei Fehlen einer der beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen. Sofern ein Vertragspartner von Modular Festival in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines Besuchervertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Besucherverträge mit den eintretenden Personen zustande. Auf Verlangen von Modular Festival ist der Kunde zur Auskunft über alle Umstände verpflichtet, die für die Beurteilung der Einhaltung der Weitergabebestimmungen erforderlich sind.

5.4.

Im Falle eines oder mehrerer schuldhafter Verstöße gegen die Regelungen in Ziffern 5.2 und 5.3 oder gegen vom jeweiligen Veranstalter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgestellten spezifischen Bedingungen, ist Modular Festival unter Berücksichtigung der Schwere des dem Ticketerwerber vorzuwerfenden Verstoßes nach billigem Ermessen berechtigt, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

– 5.4.1 Modular Festival ist berechtigt, vom Vermittlungsvertrag über die konkrete Eintrittskarte und von anderen Vermittlungsverträgen des Ticketerwerbers über andere Eintrittskarten zurückzutreten;
– 5.4.2 Modular Festival kann das Ticket sperren und dem Ticketerwerber den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos zu verweigern;
– 5.4.3 Modular Festival ist berechtigt, von Erwerbern, die Eintrittskarten unter Verstoß gegen Ziffern 5.2.1, 5.2.2, 5.2.3, 5.2.4, 5.2.5, 5.3.1 oder 5.3.2 weitergeben, weiterverkaufen und/oder zum Kauf anbieten, für jeden Fall eines schuldhaften Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.500,00 zu verlangen. Die Vertragsstrafe wird von Modular Festival nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
– 5.4.4 Modular Festival ist berechtigt, von dem jeweiligen Ticketerwerber die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns zu verlangen, sofern es sich um eine unzulässige Weitergabe von Tickets gemäß Ziffern 5.2.1 und/oder 5.2.2 handelt;

5.4.5 Modular Festival behält sich vor, Personen, die gegen die Verbote in den Ziffern 8.2 und 8.3 verstoßen, zukünftig den Erwerb von Tickets zu verweigern und/oder den Veranstaltern zu empfehlen weitergehende rechtliche Maßnahmen einzuleiten.

6. Rückgabe von Eintrittskarten

Eine Rückgabe von Eintrittskarten ist grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung der Veranstaltung möglich. Bei Ausfall und/oder Verlegung wird der Ticketpreis mit Ausnahme der Vorverkaufsgebühren, Systemgebühren und Versandkosten zurückerstattet. Diese Gebühren stellen den Gegenwert der auch im Falle einer Rückgabe von Eintrittskarten geleisteten Vermittlungsleistung dar.

7. Ergänzende Bestimmungen zur Durchführung von Veranstaltungen während der SARS-CoV-2-Pandemie

7.1.

Für den Zugang zu Veranstaltungen, den Besuch von Veranstaltungen sowie den Aufenthalt bei Veranstaltungen, welche gesonderten Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben etc. von Behörden oder anderen staatlichen Institutionen im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie unterliegen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

7.2.

Der Kunde erkennt an, dass Veranstaltungen insbesondere aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher sowie behördlicher Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben gegebenenfalls nicht in der ursprünglich vorgesehenen Art und Weise stattfinden können; insbesondere erkennt der Kunde an, dass die Durchführung und Teilnahme an einer Veranstaltung gegebenenfalls an die Einhaltung zusätzlicher Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen gebunden ist. Der Kunde akzeptiert, dass der jeweilige Veranstalter zum Schutz der Gesundheit der Kunden und Mitarbeiter nach billigem Ermessen auch über die gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder behördlichen Auflagen, Regulierungen und/oder Maßgaben hinausgehende angemessene Verhaltens- und Hygieneregeln festlegen kann, zu deren Einhaltung er die Kunden verpflichtet.

7.3.

Der jeweilige Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen oder die Tickets einzelner Kunden zur Reduzierung der Besucheranzahl zu stornieren, wenn dies aufgrund gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Anordnung erforderlich wird. Im Fall der endgültigen Absage der Veranstaltung oder der Stornierung des vom Kunden erworbenen Tickets wird dem Kunden der entrichtete Ticketpreis erstattet. Nicht erstattet werden im Kaufprozess explizit ausgewiesene Service- und Versandgebühren, die von der Vorverkaufsstelle/der Ticketplattform erhoben werden.

7.4.

Modular Festival kann dem Kunden aus wichtigem Grund, etwa zur Einhaltung von Abstandsflächen oder zur Umsetzung von Schutz- und Hygienekonzepten, von seinem Ticket abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuweisen oder Stehplätze in Sitzplätze umwandeln; in diesen Fällen besteht kein Anspruch des Kunden auf eine Erstattung des Ticketpreises oder sonstige Entschädigungen.

7.5.

Modular Festival ist berechtigt, den Zugang zu und/oder den Verbleib des Kunden bei einer Veranstaltung ohne Anspruch auf Erstattung des gezahlten Ticketpreises oder sonstige Entschädigung zu verweigern und/oder den Kunden vom Veranstaltungsort zu verweisen, wenn der Kunde:

7.5.1 den jeweils geltenden gesetzlichen, verordnungsrechtlichen und/oder behördlichen Auflagen und Maßgaben nicht nachkommt und/oder Bestimmungen des Hygiene- und Schutzkonzepts des jeweiligen Veranstalters nicht befolgt; insbesondere, aber nicht abschließend, keinen entsprechenden Nachweis über eine Schutzimpfung gegen oder eine Genesung von SARS-CoV-2 oder negativen erforderlichen Test vorlegt, in den vorgeschriebenen Bereichen keine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung trägt oder Abstandsgebote nicht einhält,

7.5.2 am Tag der Veranstaltung an SARS-CoV-2 erkrankt ist oder innerhalb der letzten 14 Tage vor der Veranstaltung positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, innerhalb der letzten 14 Tage vor der Veranstaltung wissentlich Kontakt zu einer positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person engen Kontakt hatte oder für eine Erkrankung mit SARS-CoV-2 typische Symptome (Husten, Fieber, Schnupfen, eine Störung oder der Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns, Atemnot) aufweist, oder

7.5.3. sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Veranstaltung in einem Risikogebiet (wie beispielsweise Hochrisikogebiet, Virusvariantengebiet) oder vergleichbaren Gebiet aufgehalten hat und deshalb gesetzlichen, verordnungsrechtlichen oder behördlichen Bestimmungen unterliegt, die einen Zugang oder einen Verbleib ausschließen.

7.6.

Ist aus wichtigem Grund, insbesondere auf Grundlage gesetzlicher, verordnungsrechtlicher oder behördlicher Auflagen oder dem Schutz- und Hygienekonzept des jeweiligen Veranstalters, die Vorlage von Nachweisen und/oder Erklärungen des Kunden zum Zugang zur Veranstaltung vorgeschrieben, ist der Veranstalter im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt, die Gewährung des Zugangs zur Veranstaltung von der Vorlage solcher Nachweise und/oder Erklärungen abhängig zu machen und die vorgelegten Nachweise und/oder Erklärungen zu überprüfen.

7.7.

Modular Festival weist darauf hin, dass sie zur Nachverfolgung von Infektionsketten gegebenenfalls verpflichtet sind, die Kontaktdaten des Kunden zu erfassen und an die zuständige Behörde weiterzugeben. Der Kunde wird daher die Kontaktdaten seiner Person sowie gegebenenfalls der ihn begleitenden Personen mit deren Zustimmung vollständig und ordnungsgemäß angeben. Modular Festival verarbeitet die betreffenden Daten im Einklang mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen (etwa Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO i.V.m. den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen); dies umfasst auch die Weiterleitung an die zuständige Behörde.

7.8.

Der Kunde hat den Anordnungen und Auflagen von Modular Festival und des Personals Folge zu leisten. Der Kunde erkennt an, dass auch bei umfassenden Schutz- und Hygienekonzepten die Gefahr einer Infektion mit SARS-CoV-2 im Rahmen des Besuches einer Veranstaltung nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

8. Rechte des Kunden bei Mängeln der Kaufsache (Gewährleistung)

Kunden stehen beim Kauf von Waren gesetzliche Mängelhaftungsrechte für die Waren zu. Kunden haben bei Mängeln einer (Kauf-)Sache das Recht, Gewährleistungsrechte geltend zu machen – dies nach den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Keine Gewährleistung besteht im Fall von Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Artikels durch den Kunden entstanden sind; kauf mich weist ausdrücklich auf die Pflegeanleitungen der Textilien hin.

9. Haftungsbestimmungen

Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, in Fällen von (einfacher) Fahrlässigkeit des Veranstalters für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie für die einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

In den Fällen einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters – mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit – auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzurechnen sind.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

10. Schlussbestimmungen

10.1

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.1.1

Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die Rechtswahl nach Ziffer 10.1 nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

10.1.2

Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

10.2

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Modular Festival. Dasselbe gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis von Modular Festival, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Stadtjugendring Augsburg (SJR)
Körperschaft des öffentlichen Rechts
vertreten durch Marlene Mechold, Vorsitzende des SJR
Schwibbogenplatz 1
86153 Augsburg

Tel.: 0821 450 26 – 0
Fax: 0821 450 26 – 33
E-Mail: geschaeftsstelle@sjr-a.de
Internet: www.sjr-a.de
USt-ID. DE129523460